Mitgliedschaft Der Grundgedanke einer Wohnungsgenossenschaft ist es, durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung ihre Mitglieder zu fördern. Bei unserer Genossenschaft sind alle Wohnungsnutzer auch Miteigentümer der Genossenschaft. Um eine Wohnung der Genossenschaft nutzen zu können, ist die Mitgliedschaft in der Genossenschaft Voraussetzung. Mit der Mitgliedschaft erhalten sie ein Stimmrecht nach demokratischen Prinzipien. Sie können somit ihre Genossenschaft mit gestalten.Die rechtlichen Grundlagen sind in der Satzung der Wohnungsgenossenschaft Post Dresden eG und im Genossenschaftsgesetz geregelt. Die Satzung wird vor der Beitrittserklärung zur Genossenschaft ausgehändigt bzw. zugesandt. |
Mit dem Nutzungsvertrag erhalten sie ein lebenslanges Wohnrecht bei der Genossenschaft. Das Mitglied kann jedoch den Nutzungsvertrag kündigen und die Genossenschaft verlassen. |